§57a Prüfstelle

Wir überprüfen Ihr Kraftfahrzeug

§57a Prüfstelle

Wir überprüfen Ihr Kraftfahrzeug bis 2.8t und Anhänger ungebremst bis 750kg.

BEGUTACHTUNGSZEITRAUM

  • seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
  • Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
  • Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
  • Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
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